Sabine Reinöhl-Kompa Libros






Der Schutz vor den schädlichen Wirkungen von Radon hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, insbesondere im Kontext des neuen Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG), das umfassende Regelungen für Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume vorsieht. Ein ungelöstes Problem ist die Umrechnung von Expositionsgrößen in Dosisgrößen. Trotz vorhandener Vorschläge und Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) gibt es noch keine abschließende internationale Abstimmung. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die SSK um eine Empfehlung zur Dosiskonversion für die Bevölkerung und berufliche Exposition durch Radon in Deutschland gebeten. Die SSK empfiehlt, bis zur Klärung durch die ICRP und einer internationalen regulatorischen Abstimmung keine Änderungen der Radon-Dosiskoeffizienten in Deutschland vorzunehmen. Bis dahin sollen die in der aktuellen Strahlenschutzverordnung festgelegten Dosiskoeffizienten in § 95 Absatz 13 Gültigkeit behalten, da sie innerhalb eines akzeptablen Unsicherheitsbereichs liegen. Der Stichtag für die Berücksichtigung relevanter Empfehlungen und Literatur ist der 13. November 2017; spätere Veröffentlichungen werden nicht berücksichtigt.