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Betrifft: Österreich

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Das Eingeständnis befreit war Albert Sternfelds Politikempfehlung zur Korrektur des Verhältnisses Österreichs zu den ab 1938 vertriebenen Juden. 1990 scheiterten politische Entscheidungsträger an einem offiziellen Eingeständnis der Mitschuld Österreichs an den Verbrechen des Nationalsozialismus. 1995 wurde ein Fonds für einmalige Entschädigungsleistungen an österreichische NS-Vertriebene eingerichtet, maßgeblich dank Sternfelds Engagement. Der Prozess der Auseinandersetzung mit der materiellen Bereicherung auf Kosten vertriebener und ermordeter NS-Opfer ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Besonders relevant sind die im Dritten Reich eingezogenen Lebensversicherungen, da es bis heute an rechtlichen Grundlagen für Entschädigungen im Versicherungsbereich mangelt. Die im Rahmen des Kreuznacher Abkommens 1961 an die österreichische Republik ausgezahlte Summe für Rückzahlungen an NS-Opfer konnte nur begrenzt verwendet werden, da die Fristen zu kurz waren und viele Vertriebene nicht informiert wurden. Mit der Regierungsbeteiligung der FPÖ und den über Österreich verhängten Sanktionen gewinnt Sternfelds Problematik neue zivilgesellschaftliche Bedeutung. Aus diesem Grund unternahm der Böhlau Verlag eine Neubearbeitung, die das Quellenmaterial erweitert und ein neues Vorwort sowie Nachwort von Sternfeld enthält, das auf die Ereignisse und Versäumnisse der letzten zehn Jahre zurückblickt.

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Betrifft: Österreich, Albert Sternfeld

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2001
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