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Die Pflicht zur Offenlegung des Zeitwertes von Kapitalanlagen der Versicherungsunternehmen nach Umsetzung der Versicherungsbilanzrichtlinie

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Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften hat nach mehr als zwölfjähriger Beratung am 19. Dezember 1991 die EG- Versicherungsbilanzrichtlinie verabschiedet. Mit der Versicherungsbilanzrichtlinie wird im Unterschied zu den anderen EG-Bilanzrichtlinien die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse von Versicherungsunternehmen sowohl auf der Grundlage der Anschaffungskosten als auch auf der Grundlage des Zeitwertes der Kapitalanlagen angestrebt. Die Vorschriften der Versicherungsbilanzrichtlinie verpflichten Versicherungsunternehmen, den Zeitwert der zu Anschaffungskosten bilanzierten Kapitalanlagen im Anhang anzugeben. Die Offenlegung des Zeitwertes von Kapitalanlagen im handelsrechtlichen Jahresabschluß bedeutet für die deutsche Versicherungswirtschaft eine wesentliche Neuerung. In dieser Untersuchung werden grundlegende Fragen zur Offenlegung des Zeitwertes der Kapitalanlagen im handelsrechtlichen Jahresabschluß deutscher Versicherungsunternehmen erörtert sowie Grundsätze und Empfehlungen für die Offenlegung des Zeitwertes von Kapitalanlagen entwickelt. Es wird außerdem darauf eingegangen, ob und inwieweit die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse von Versicherungsunternehmen in Deutschland und im Vereinigten Königreich auf der Grundlage des Zeitwertes bzw. der Anschaffungskosten der Kapitalanlagen möglich sein wird.

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Die Pflicht zur Offenlegung des Zeitwertes von Kapitalanlagen der Versicherungsunternehmen nach Umsetzung der Versicherungsbilanzrichtlinie, Gerd Geib

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1997
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