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Scheidet ein Gesellschafter aus einer Gesellschaft aus, steht ihm eine Abfindung zu. In die weit überwiegende Zahl der Gesellschaftsverträge wird eine Klausel aufgenommen, die diese Abfindung beschränkt, - die häufigste ist die Buchwertklausel. Wenn eine derartige Klausel eine so erhebliche Beschränkung der Abfindung gegenüber einer Abfindung nach den gesetzlichen Regeln bewirkt, daß der ausscheidende Gesellschafter dies nicht hinzunehmen bereit ist, wird nachträglich versucht, die Buchwertklausel für unwirksam zu erklären oder sie anzupassen. Urteile, Aufsätze und Abhandlungen zu Abfindungsklauseln in Gesellschaftsverträgen gibt es zuhauf. Nach einer Wende in der Rechtsprechung des BGH im Jahre 1993 sind noch einmal viele Stellungnahmen hinzugekommen, die zeigen, daß die Zweifelsfragen noch lange nicht geklärt sind. Die vorliegende Arbeit beantwortet die Fragen, die der BGH hinterlassen hat. Ausgehend von der grundsätzlichen Überprüfung des dogmatischen Standpunkts des BGH werden für die Praxis faßbare und verständliche Kriterien entwickelt, die die Ermittlung einer im Einzelfall angemessenen Abfindung ermöglichen.
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Die Abfindung zum Buchwert beim Ausscheiden eines Gesellschafters, Dirk Mecklenbrauck
- Idioma
- Publicado en
- 2000
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