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Kooperationsstrukturen im Vertragsarztrecht

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Das Sozialrecht wird zunehmend als Referenzgebiet für modernes Verwaltungsrecht betrachtet, während die Kooperationsstrukturen im Vertragsarztrecht zunehmend kritisiert werden. Andreas Wahl untersucht diese Strukturen, die Organisationen, Verfahren und Formen der Kooperation zwischen Ärzten und Krankenkassen umfassen. Zunächst werden die Grundlinien der Leistungsstruktur und die Interessenlagen der Versicherten erörtert. Der Fokus liegt auf den Hauptakteuren, den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen, und deren Interessenvertretung. Kooperation im Vertragsarztrecht zielt auf einen Interessenausgleich ab. Das Gesetz definiert materielle Ziele für die Kooperation, die jedoch durch spezifische Organisationen und Verfahren strukturiert wird. Die (Kollektiv-)Verträge und Richtlinien des Bundesausschusses stellen Formen kooperativen Rechts dar, die die Leistungsstruktur beeinflussen. Wahl zeigt auf, dass diese Strukturen mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes vereinbar sind, da kooperative Rechtsetzung grundsätzlich zulässig ist, unabhängig von der Form. Zudem verbietet das Grundgesetz nicht, dass kooperatives Recht externe Auswirkungen auf Personen hat, die nicht über die Verbände vertreten sind. In der sozialen Krankenversicherung sind solche externen Effekte unvermeidlich, weshalb prozedurale Vorkehrungen und eine materielle gesetzliche Kompensation erforderlich sind, um die Funktionsfähigkeit des Systems zu gewäh

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Kooperationsstrukturen im Vertragsarztrecht, Andreas Wahl

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2001
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