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Die Arbeit untersucht die Wechselbeziehungen zwischen rechtspolitischen Maßnahmen im Nationalsozialismus und den Einstellungen der deutschen Bevölkerung. Die Analyse stützt sich auf die Lageberichte des Sicherheitsdienstes (SD) der SS von 1939 bis 1944, den „Meldungen aus dem Reich“. Sie geht über das Verhältnis von Staat und Partei hinaus und beleuchtet den Prozess der Rechtspolitik-Generierung sowie die Prinzipien, die durch das Zusammenspiel verschiedener Institutionen im nationalsozialistischen Staat wirken. Besonders hervorzuheben ist, dass der SD seine Lageberichte nicht nur zur objektiven Information der politischen Führung, sondern auch als strategisches Mittel zur Durchsetzung eigener rechtspolitischer Positionen einsetzt, oft zum Nachteil konkurrierender Institutionen. Beispiele wie die Beiträge des SD zur Polenstrafrechtspflegeverordnung und zur „Justizkrise“ 1942 verdeutlichen dies. Die Analyse der SD-Berichte zeigt eine komplexe Gemengelage: Sie belegt die breite Akzeptanz nationalsozialistischer Rechtspolitik, weist jedoch auch auf kritische Haltungen der Bevölkerung hin, insbesondere bei eigener negativer Betroffenheit. Zudem wird die Entwicklung der nationalsozialistischen Rechtspolitik durch Reibungen zwischen Institutionen und deren unterschiedliche Legitimitätsansprüche geprägt. Diese Erkenntnisse ermöglichen Erklärungen für das Nebeneinander von Normalität und Terror, Gesetz und Maßnahme sowie Justizförmigk
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Recht und Volksgemeinschaft, Tobias Müller
- Idioma
- Publicado en
- 2001
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