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Einbahnstraßen sind innerorts hauptsächlich zur Regelung des Kfz-Verkehrs konzipiert, was häufig direkte Radverkehrsverbindungen unterbricht und die Nutzung verkehrsarmer Erschließungsstraßen erschwert. Daher wurden in vielen Städten Einbahnstraßen für den gegengerichteten Radverkehr geöffnet. Diese positiven Erfahrungen führten zur StVO-Regelung, die seit dem 01.09.1997 unter bestimmten Bedingungen das Radfahren in Gegenrichtung erlaubt. Die Untersuchung zielte darauf ab, die Verkehrssicherheit in Einbahnstraßen mit zugelassenem gegengerichteten Radverkehr zu analysieren und mit nicht geöffneten Einbahnstraßen zu vergleichen. Das Erhebungsprogramm umfasste Literaturauswertungen, eine Städteumfrage zur aktuellen Praxis, eine Analyse aller Einbahnstraßenunfälle mit Radfahrern im Jahr 1999 und vertiefende Unfallanalysen in 15 Städten. Die Ergebnisse zeigen, dass die Verkehrssicherheit für Radfahrer in Einbahnstraßen insgesamt gering ist. Die Öffnung hat weder die Unfallzahlen noch die Schwere der Unfälle negativ beeinflusst; im Gegenteil, es könnte sogar ein Sicherheitsgewinn erwartet werden. Die Attraktivität des Radverkehrs kann durch die Öffnung verbessert werden, ohne dass negative Auswirkungen auf die Sicherheit entstehen. Eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sollte Voraussetzung für die Öffnung sein, und schmale Fahrgassen sind kein Ausschlusskriterium, wenn Ausweichmöglichkeiten bestehen. Der Originalbericht e
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Verkehrssicherheit in Einbahnstraßen mit gegengerichtetem Radverkehr, Dankmar Alrutz
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- 2001
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