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Das Alles-oder-nichts-Prinzip im Privatversicherungsrecht

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Eine zentrale Frage des Privatversicherungsrechts betrifft die Konsequenzen eines nicht vertragsgemäßen Verhaltens des Versicherungsnehmers für den Versicherungsschutz, insbesondere bei Obliegenheitsverletzungen und der Herbeiführung des Versicherungsfalls. Das VVG sieht oft die vollständige Leistungsfreiheit des Versicherers als Sanktion vor, jedoch sind diese Folgen an spezifische gesetzliche Anforderungen und zusätzliche richterliche Voraussetzungen gebunden. Grundsätzlich bleibt es bei einer strengen Alternativität: volle Leistungspflicht oder gänzliche Leistungsfreiheit – „alles oder nichts“. Diese Starrheit wird zunehmend als problematisch erachtet, insbesondere im Kontext der Reformdiskussion des Versicherungsvertragsrechts. Ziel der Untersuchung ist es, Vor- und Nachteile des Alles-oder-nichts-Prinzips bei vertragswidrigem Verhalten zu analysieren und alternative Sanktionsmöglichkeiten zu bewerten, um ein rechtssicheres System von Sanktionen zu entwickeln. Nach einem Überblick über die aktuelle Rechtslage wird der Stand der Diskussion zum Prinzip im Schrifttum dargelegt, einschließlich eines vergleichenden Blicks auf das Haftungs- und Schadensrecht. Der Autor präsentiert Reformvorschläge, insbesondere das Modell einer verschuldensabhängigen Quotelung, und bietet eine eingehende Analyse dieser Vorschläge sowie mögliche Alternativen an.

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Das Alles-oder-nichts-Prinzip im Privatversicherungsrecht, Christian Armbruster

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2003
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