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Die Verwaltung hat oft die Befugnis, öffentliche Zwecke durch Zurückbehaltung von Leistungen oder Vermögensgegenständen vorläufig nicht zu erfüllen. Diese Handlungsform zeigt sich in verschiedenen Bereichen des Besonderen Verwaltungsrechts, wie im Zollrecht durch die Beschlagnahme nichtverzollter Waren, im Beamtenrecht durch die Einbehaltung von Bezügen und im Ordnungsrecht durch die Nichtherausgabe sichergestellter Gegenstände aufgrund von Kostenforderungen. Zudem werden Leistungsrechtsverhältnisse zunehmend nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“ umgestaltet. Viele Zurückbehaltungsbefugnisse orientieren sich an zivilrechtlichen Modellen und werden entsprechend behandelt, ohne als eigenständige öffentlich-rechtliche Handlungsform wahrgenommen zu werden. Der Verfasser untersucht die Anwendbarkeit zivilrechtlicher Erklärungsansätze auf die Zurückbehaltungsbefugnisse des Verwaltungsrechts und präsentiert öffentlich-rechtliche Begründungsansätze jenseits von Treu und Glauben. Die Analyse zeigt, dass Zurückbehalten eine abgrenzbare Handlungsform ist, die eng mit den inneren Strukturen von Verwaltungsrechtsverhältnissen verknüpft ist. Die Arbeit beleuchtet die Merkmale, Voraussetzungen und Fehlerfolgen dieser Handlungsform sowie ihre Leistungsfähigkeit, systematische Stellung und die vorhandenen Rechtsschutzmöglichkeiten.
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Verwalten durch Zurückbehalten, Stephen Lampert
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- 2003
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- (Tapa blanda)
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