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Die verwaltungsrechtlichen Regelungsformen setzen voraus, dass auf der Grundlage eines ausreichend aufgeklärten Sachverhalts das materielle Recht dauerhaft verwirklicht werden kann. Die Verwaltung sieht sich jedoch bereits frühzeitig unter Entscheidungsdruck, wenn die abschließende Regelung des ordentlichen Verwaltungsverfahrens den relevanten tatsächlichen Verhältnissen nicht mehr gerecht wird, weil sie zu spät kommt. Christoph Brüning untersucht mögliche Lösungen und kommt zu dem Schluss, dass eine behördliche Zwischenregelung Abhilfe schaffen könnte. Diese müsste auf einer Interessenabwägung basieren und unter dem Vorbehalt der endgültigen Regelung stehen. Während Verwaltungsakt und -vertrag viele Sachverhaltskonstellationen abdecken, sind sie für die aktuelle Entscheidungssituation nicht geeignet. Daher ist es notwendig, eine eigenständige Regelungsform für Eilentscheidungen unter Ungewissheitsbedingungen zu entwickeln. Im Gegensatz zur Rechtsprechung fehlt es für die Verwaltung, abgesehen von Spezialbestimmungen, an einer allgemeinen Rechtsgrundlage für einstweilige Entscheidungen. Die entsprechende Befugnis der Verwaltung muss daher anhand der verfassungsrechtlichen Vorgaben abgesteckt werden. Abschließend schlägt der Autor eine Normierung zur verwaltungsrechtlichen Ausgestaltung der Zwischenregelungsform vor.
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Einstweilige Verwaltungsführung, Christoph Brüning
- Idioma
- Publicado en
- 2003
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