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Die zivilrechtliche Haftung beim Betrieb von Pistenraupen und die Eigenverantwortlichkeit des Wintersportlers

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Ski- und Snowboardfahren hat sich zu einem Massenereignis entwickelt, wobei Wintersportler häufig bei Unfällen mit Pistenraupen verunglücken. Diese Arbeit behandelt die Haftungsfragen im deutsch-österreichischen Rechtsvergleich. Nach der Definition haftungsrelevanter Begriffe werden anhand von Beispielsfällen die Besonderheiten des Wintersportrechts erläutert. Ansprüche können aus Vertrag, Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), Delikts- und Gefährdungshaftung resultieren. Das 2. Schadensrechtsänderungsgesetz hat neue Fragestellungen aufgeworfen, insbesondere durch die Einordnung des Schmerzensgeldanspruchs in das allgemeine Schadensrecht. Der Autor betrachtet Pistenraupen als „Gefahrenquelle eigener Art“ mit besonderen Schutzpflichten für Betreiber. Er legt die räumlichen und zeitlichen Grenzen der vertraglichen Haftung fest und beleuchtet das Mitverschulden des Wintersportlers, insbesondere in Bezug auf die FIS- und DSV-Verhaltensregeln. Zudem wird die Möglichkeit von Ansprüchen aus GoA bei „Quasi-Kollisionen“ untersucht. Der Autor entwickelt auch Lösungen für die „Tourengeher- und Seilwindenproblematik“, da Tourengeher Pisten nutzen und Konflikte nach Betriebszeiten entstehen können. Die Arbeit bietet umfassende Unfallverhütungshinweise und diskutiert die Anwendung von Gefährdungshaftung in Österreich. Der Vorschlag einer temporären Gefährdungshaftung in Deutschland könnte als Grundlage für zukünftige Gesetzesänderungen dienen

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Die zivilrechtliche Haftung beim Betrieb von Pistenraupen und die Eigenverantwortlichkeit des Wintersportlers, Tobias Eickmann

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2004
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