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Die internationale Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte und das auf den Arbeitsvertrag anwendbare Recht

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Im Bereich des Arbeitsrechts sieht sich der Rechtsanwender häufig mit Fragen des Internationalen Zivilprozess- und Privatrechts konfrontiert. Grenzüberschreitende arbeitsvertragliche Streitigkeiten werfen Fragen zur internationalen Zuständigkeit (deutscher) Arbeitsgerichte und dem anzuwendenden Recht auf. Der zweite Teil der Arbeit behandelt exemplarisch die im Zusammenhang mit dem anwendbaren Recht stehenden Fragen anhand des „Stewardessen-Urteils“ des BAG. Ein Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung der objektiven Anknüpfung (Art. 30 Abs. 2 EGBGB) bei besonderen Arbeitsverhältnissen wie Seeleuten, fliegendem Personal und Telearbeitern. Hier stellt sich die Frage, ob eine Anknüpfung an das Recht des gewöhnlichen Arbeitsortes oder an das Recht der einstellenden Niederlassung erfolgen muss. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Regelung des Art. 34 EGBGB und die Frage, welche deutschen arbeitsrechtlichen Vorschriften international zwingend sind. Anhand des „Stewardessen-Urteils“ werden insbesondere § 14 Abs. 1 MuSchG, § 3 Abs. 1 EFZG und § 15 BErzGG auf ihren international zwingenden Charakter untersucht. Abschließend werden die geplanten Änderungen im Arbeitskollisionsrecht im Zusammenhang mit der Umwandlung des EVÜ in eine Verordnung (Rom I-Verordnung) kurz dargestellt.

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Die internationale Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte und das auf den Arbeitsvertrag anwendbare Recht, Cornelia Müller

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2004
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