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Wirtschaftliche Einheit und Kartellverbot

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Die Einordnung des Konzerns ist ein zentrales Problem des Kartellrechts, das aus der Polarität zwischen der rechtlichen Selbständigkeit der Gesellschaften und ihrer wirtschaftlichen Verbindung resultiert. Der Autor behandelt zwei Hauptfragen: Unterliegt die Verhaltenskoordination innerhalb eines Konzerns dem Kartellverbot, und erfüllt der Konzern die Anforderungen an ein Unternehmen im Rahmen des Kartellverbots? Die erste Frage steht im Fokus, während die zweite die Normadressatenstellung des Konzerns und die Zurechnung von Verhaltensweisen und Marktmacht innerhalb des Konzerns beleuchtet. Der Verfasser analysiert die Rechtslage in Deutschland, im Europarecht und in den USA und kommt zu dem Schluss, dass ab einem bestimmten Integrationsgrad des Konzerns ein Übergang von der atomistischen Betrachtung der einzelnen Gesellschaften zur Wahrnehmung des Gesamtkonzerns notwendig ist. Dieser Integrationsgrad wird als wirtschaftliche Einheit definiert, wenn den Tochtergesellschaften Entscheidungsautonomie fehlt. In einer solchen Einheit kann Kooperation nicht mehr als wettbewerbsbeschränkend gelten. Der Autor legt die Anforderungen an eine wirtschaftliche Einheit so fest, dass die Kontrolle der Muttergesellschaft über das wettbewerbliche Verhalten der Tochtergesellschaft entscheidend ist. Diese Kontrolle wird bei einer Stimmrechts- und Anteilsmehrheit grundsätzlich angenommen, wobei auch andere Aspekte des Kontrollverhältnisses berücks

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Wirtschaftliche Einheit und Kartellverbot, Michael Menz

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2004
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