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Durch das Vereinsförderungsgesetz von 1989 wurde der Vertrauensschutz im Spendenrecht gesetzlich verankert. Danach können Spender unter bestimmten Voraussetzungen auf die Richtigkeit einer Zuwendungsbestätigung vertrauen, die von einer gemeinnützigen Organisation ausgestellt worden ist. Um das Risiko von Steuerausfällen aufgrund des Vertrauensschutzes auszuschließen, hat der Gesetzgeber zugleich einen Haftungstatbestand aufgenommen, nach dem für das Ausstellen unrichtiger Zuwendungsbestätigungen und für die zweckwidrige Verwendung von Zuwendungen gehaftet wird. Nach einer Einführung in die Grundlagen des Spenden- und Gemeinnützigkeitsrechts arbeitet die Autorin die Grenzen des Vertrauensschutzes heraus. Sie stellt zudem die beiden Haftungsalternativen der Aussteller- und Veranlasserhaftung systematisch dar und bestimmt die möglichen Haftungsschuldner sowie den Umfang der Haftung.
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Vertrauensschutz und Haftung im Spendenrecht, Sonja Gerlach
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- 2005
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