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Verfahrenstheoretische Grundlagen der Fehlerkorrektur im Strafverfahren

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Das gewachsene Interesse am Umgang mit Verfahrensfehlern hat im Verwaltungsverfahrensrecht bereits umfassende Monographien hervorgebracht, während die strafprozessrechtliche Diskussion weiterhin um Beweisverbote in der Revision kreist. Im komplexen Strafprozess stellt sich die Fehlerfolgenproblematik jedoch viel früher und differenzierter. Die normative Bestimmung der „richtigen“ Folge eines Verfahrensfehlers erfordert eine Analyse des „Bauplans“ des Verfahrens und Kenntnisse über mögliche Fehlerfolgen. Der Autor trägt zur Systematisierung möglicher Fehlerfolgen im Strafverfahren bei, indem er sich auf Fehler bei Eingriffsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren konzentriert und einen empirisch-analytischen Ansatz auf Basis einer Allgemeinen Verfahrenstheorie verfolgt. Die rechts- und systemtheoretische Perspektive, unter anderem in Auseinandersetzung mit James Goldschmidt, ermöglicht Einblicke in die Komplexität des Verfahrens und der damit verbundenen Fehlerfolgen. Zudem werden die theoretischen Voraussetzungen des Verfahrensfehler-Begriffs untersucht. Andreas Popp überträgt die im Verwaltungsverfahrensrecht entwickelte Systematik auf die Fehlerfolgen im Ermittlungsverfahren und erarbeitet an einem Beispiel die rechtlichen und rechtstheoretischen Grundlagen für eine normative Fehlerfolgenlehre.

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Verfahrenstheoretische Grundlagen der Fehlerkorrektur im Strafverfahren, Andreas Popp

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2005
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