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Berufung - Revision - Beschwerde im Zivilverfahren, Prozessrecht und -taktik

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Durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der Zivilprozessordnung wurde eine grundlegende Umgestaltung des Zivilprozessrechts vorgenommen. Das Ziel war eine striktere Funktionszuweisung der Instanzen: Das Eingangsgericht soll in der Regel auch letztentscheidend sein, während das Berufungsgericht sich auf Fehlerkontrolle und -beseitigung beschränken soll. Das Revisionsgericht konzentriert sich auf die Fortbildung des Rechts und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, ohne für Einzelfallgerechtigkeit zuständig zu sein. Das Eingangsgericht wird nicht länger als Durchgangsstation betrachtet. Daher muss der Rechtsanwalt seine gesamte Konzentration darauf richten, in der ersten Instanz zu obsiegen, da die Chancen auf Korrekturen in den Rechtsmittelinstanzen erheblich gesunken sind. Der Band zum Zivilprozessrecht behandelt diese Thematik, indem Frau Rechtsanwältin Dr. Diercks-Harms, gestützt auf ihre anwaltliche Erfahrung und langjährige Tätigkeit in der Referendarausbildung, Strategien und Taktiken für Anwälte im Zivilprozess darlegt. RiOLG a. D. Dr. Meyke erläutert, unter welchen Voraussetzungen Parteien bei erstinstanzlichen Fehlentscheidungen ihren Sachvortrag wiederholen oder ergänzen können. Berücksichtigt werden auch die zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen, wie das 1. Justizmodernisierungsgesetz, das Gehörsrügegesetz und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

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Berufung - Revision - Beschwerde im Zivilverfahren, Prozessrecht und -taktik, Rolf Meyke

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2005
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