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Vom elterlichen Züchtigungsrecht zum Gewaltverbot

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Die Untersuchung behandelt das seit Ende 2000 geltende Gewaltverbot in der Kindererziehung und beleuchtet die erzieherische Züchtigung als mehrdimensionale Problematik. Der Verfasser hebt die Relevanz für verschiedene Wissenschaften wie Soziologie, Pädagogik und Rechtswissenschaft hervor. Es wird ein historischer Wandel im Umgang mit erzieherischer Gewalt analysiert, insbesondere die Entwicklung des Züchtigungsrechts für Lehrer und Eltern seit dem Inkrafttreten des BGB im Jahr 1900. Dabei zeigt sich eine zunehmende Beachtung der Kinderrechte, die das Züchtigungsrecht schwächt. Pädagogische Erkenntnisse, die erzieherische Gewalt als schädlich einstufen, spielen eine zentrale Rolle. Diese Erkenntnisse wurden auch vom Gesetzgeber zur Begründung des Gewaltverbots herangezogen. In den folgenden Kapiteln wird das Züchtigungsrecht und das erweiterte Gewaltverbot aus verschiedenen rechtlichen Perspektiven untersucht, beginnend mit einer verfassungsrechtlichen Analyse des § 1631 Abs. 2 BGB im Kontext des Elternrechts und der Grundrechte der Kinder. Der kriminalpolitische Teil beleuchtet Ursachen für Gewalt im Eltern-Kind-Verhältnis und mögliche Lösungsansätze. Der Verfasser warnt vor einer Kriminalisierung elterlichen Verhaltens und plädiert dafür, die rechtliche Ächtung gewaltsamer Erziehungsmethoden durch Familienrichter zu vollziehen. Das familienrechtliche Kapitel untersucht, ob Kinder einen subjektiven Anspruch auf gewaltfreie Erz

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Vom elterlichen Züchtigungsrecht zum Gewaltverbot, Andreas Göbel

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2005
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