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Der Grundsatz von Treu und Glauben im allgemeinen Verwaltungsrecht

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Die Begriffe „Verwirkung“, „clausula rebus sic stantibus“, „venire contra factum“ und „unzulässige Rechtsausübung“ tauchen in den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte auf, ohne eine klare Grundlage im Verwaltungsrecht zu haben. Vor dem Hintergrund des Gesetzesvorbehalts ist die Anwendung dieser aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleiteten Begriffe problematisch. Sven Müller-Grune hinterfragt die Bezugnahme der Verwaltungsrechtsprechung auf diesen Grundsatz und behandelt grundlegende Fragestellungen im Allgemeinen Verwaltungsrecht. Die historische Aufarbeitung der Verwaltungsrechtsprechung in Verbindung mit dem Grundsatz von Treu und Glauben erweist sich als besonders hilfreich für Praktiker. Zudem wird die Analyse einzelner Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Relation zu diesem Grundsatz betrachtet. Die Berufung auf allgemeine, nicht normierte Grundsätze birgt die Gefahr einer „Billigkeitsrechtsprechung“, die vom Grundgesetz nicht zugelassen ist. Daher ist es wichtig, im Einzelfall nachzuweisen, warum der Rückgriff auf den Grundsatz von Treu und Glauben und die abgeleiteten Begriffe zulässig ist. Diese Arbeit bietet Rechtsanwendern ein Instrument, um von der verbreiteten Kasuistik abzurücken und den konkreten Fall eigenständig zu analysieren und zu lösen.

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Der Grundsatz von Treu und Glauben im allgemeinen Verwaltungsrecht, Sven Müller

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2006
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