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Diskriminierungsschutz durch Privatrecht

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Diskriminierungsverbote sind im Gemeinschaftsrecht seit Jahrzehnten etabliert, bisher jedoch hauptsächlich im Bereich des freien Personenverkehrs sowie in Wirtschafts- und Arbeitsbeziehungen relevant. Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde eine neue Kompetenznorm (Art. 13 EGV) geschaffen, die die Europäische Gemeinschaft dazu veranlasst hat, auch das allgemeine Zivilrecht mit Diskriminierungsverboten zu durchdringen. Beispielsweise verbietet Art. 3 lit. h der RL 2000/43/EG Diskriminierungen aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft im Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, was einen direkten Eingriff in das Privatrecht darstellt. Die Diskussionen zu den Referentenentwürfen von 2001 und 2004 sowie das Gesetzgebungsverfahren für ein Antidiskriminierungsgesetz zeigen, dass die Integration der Richtlinienvorgaben in das nationale Recht für den deutschen Gesetzgeber herausfordernd ist. Dies wird durch die RL 2004/113/EG, insbesondere Art. 5, der geschlechterspezifische Diskriminierung im Versicherungsvertragsrecht verbietet, weiter kompliziert. Die in diesem Band veröffentlichten Beiträge, entstanden aus einem Symposium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, beleuchten die Regelungsspielräume des Mitgliedstaates Deutschland und die wesentlichen Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung, um die Privatautonomie nicht unverhältnismäßig einzuschränken. Der Band enthält auch die drei Anti-Diskriminierungs-Richtl

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Diskriminierungsschutz durch Privatrecht, Stefan Leible

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2006
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