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Stammzellforschung und Strafrecht

Zugleich eine Bewertung der Verwendung von Strafrecht in der Biotechnologie

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Der Umgang mit Biotechnologie gehört zu den großen Themen unserer Zeit: Seit Jahren beherrschen In-vitro-Fertilisation, Gentechnik, Stammzellforschung und Klonen die gesellschaftliche Debatte auf der ganzen Welt. Deutschland gehört zu den Ländern, die in der Biotechnologie eine besonders restriktive Position vertreten und gegen sie sogar das Strafrecht in Stellung bringen . Aber ist Strafrecht ein taugliches Mittel, um den Gefahren der Humanbiotechnologie wirkungsvoll zu begegnen? Existieren nicht andere, ebenso gut oder gar besser geeignete Möglichkeiten, die Forschung zu steuern? Diese Fragestellungen stehen im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung. Am Beispiel der Stammzellforschung wird nachgewiesen, dass Anwendung und Legitimation biotechnologischen Strafrechts erhebliche Schwierigkeiten aufwerfen. Alle Strafgesetze zur Stammzellforschung werden detailliert verfassungsrechtlich und rechtspolitisch bewertet. Auf Basis der Debatten zum Gegenwarts- und Biostrafrecht wird gezeigt, dass die Verwendung von Strafrecht in der gesamten Biotechnologie zu vergleichbaren Schwierigkeiten führt. Die Herausforderungen der Biotechnologie sollten deshalb zunächst mit anderen politischen und rechtlichen Mitteln beantwortet werden. Das Strafrecht ist -- wie sonst auch -- nur das letzte Mittel des Rechtsgüterschutzes.

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Stammzellforschung und Strafrecht, Susanne Beck

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2006
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