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Die Tagung zum Thema „Zusammengesetzte Staatlichkeit in der Europäischen Verfassungsgeschichte“ verfolgte das Ziel, einen neuen Forschungsansatz zu entwickeln. Eine umfassende und vergleichende Verfassungsgeschichte der europäischen Staaten bleibt ein unerfülltes Bedürfnis, was dazu führt, dass die Forschung oft auf isolierte Darstellungen der verfassungsgeschichtlichen Entwicklungen in einzelnen Nationalstaaten angewiesen ist. Viele europäische Staaten fanden erst im 19. oder 20. Jahrhundert zur staatlichen Einheit, wodurch frühere Historiker die Staatswerdung oft im Licht nationaler Einheitlichkeit betrachteten. Heute, angeregt durch den Prozess der Bildung einer europäischen Staatenfamilie, wird klarer, dass viele Staaten durch den Zusammenschluss kleinerer Einheiten gewachsen sind und dadurch eine besondere staatliche Prägung erhalten haben. Im Heiligen Römischen Reich war dies weit verbreitetes Bewusstsein. Der Naturrechtler Daniel Nettelbladt sprach von der „respublica composita“ mit einer „duplex potestas civilis“, während Johann Stephan Pütter zwischen „einfachen“ und „zusammengesetzten“ Staaten unterschied. Der Begriff „zusammengesetzte Staatlichkeit“ regte an, solche Strukturen in der europäischen Staatenvielfalt näher zu untersuchen, die auch in anderen Regionen wie der Böhmischen Krone, den Vereinigten Niederlanden und der britischen „composite monarchy“ zu finden sind. Die Tagungsbeiträge analysieren diese alteuro
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Zusammengesetzte Staatlichkeit in der europäischen Verfassungsgeschichte, Jürgen Becker
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- 2006
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