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Die Unternehmensteuerreform 2008

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Die Autoren begrüßen die Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15 % und die fast belastungsneutrale Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen. Ihre Analyse der Gegenfinanzierungsmaßnahmen fällt jedoch negativ aus. Die geplante Zinsschranke, die als Alternative zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung dient, stellt eine Verschärfung der bisherigen Regelung dar. Zukünftig könnten auch Zinsen aus normalen Bankdarlehen vom steuerlichen Abzugsverbot betroffen sein. Die neue Regelung zur Verlustnutzung bei Beteiligungserwerb geht über die Verhinderung missbräuchlicher Verlustübertragungen hinaus und trifft insbesondere Unternehmen in schwierigen Lagen sowie Start-ups. Erste Nachbesserungen sind in einem Gesetzesentwurf zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen vorgesehen. Die Gewerbesteuer gewinnt durch die Unternehmenssteuerreform an Bedeutung und ist nicht mehr von der ertragsteuerlichen Bemessungsgrundlage abziehbar. Zudem erhöhen Zinsanteile aus Mieten, Pachten und Lizenzen die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage, was die Steuerplanung komplex macht und investitionswidrig wirkt. Anlageintensive Branchen sind von der Streichung der degressiven Abschreibungen ab dem 1.1.2008 betroffen. Die Autoren, renommierte Berater bei Ernst & Young, erläutern die Neuregelungen der Unternehmenssteuerreform 2008, analysieren die Bestimmungen und zeigen den betroffenen Unternehmen Handlungsbedarf auf.

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Die Unternehmensteuerreform 2008, Ulrike Höreth

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2007
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