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Nur mit Hilfe ihrer Organe und Organwalter können Gesellschaften und Vereine wie natürliche Personen am Rechtsverkehr teilnehmen, wodurch die Organschaft ein zentrales Rechtsinstitut des Verbandsrechts darstellt. Jan Schürnbrand beleuchtet die Thematik umfassend und entwickelt allgemeine Lehren über das Organ. Zunächst wird die Frage behandelt, welche Einrichtungen am Verbandsleben als Organe qualifiziert sind. Der Autor untersucht unter anderem den Abschlussprüfer und den Insolvenzverwalter und prüft, ob die Rechtsstellung des anderen Vertragsteils beim Beherrschungsvertrag oder die des Versammlungsleiters als organschaftlich zu betrachten ist. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der rechtsformübergreifenden Analyse praktischer Problemfelder, wie der Organnachfolge in Umwandlungsfällen und der Doppelorganschaft, bei der ein Organwalter für zwei Verbände tätig ist. Zudem werden die Lehre vom fehlerhaften und faktischen Organ, der Grundsatz der Selbstorganschaft im Personengesellschaftsrecht sowie der Organstreit behandelt. Abschließend werden die Herausforderungen erörtert, die von organexternen Führungsgremien wie „Group Executive Committees“, „Aktionärsausschüssen“ oder „Bereichsvorständen“ ausgehen, die zunehmend an Bedeutung gewinnen.
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Organschaft im Recht der privaten Verbände, Jan Schürnbrand
- Idioma
- Publicado en
- 2007
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