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Mit der Novelle aus dem Jahr 2004 hat der Gesetzgeber in § 43 TKG ein Instrument in das Telekommunikationsgesetz eingeführt, das der Bundesnetzagentur die Abschöpfung rechtswidrig erlangter Wirtschaftsvorteile zugunsten des Bundeshaushalts ermöglicht. Ähnliche Regelungen finden sich seit kurzem im UWG, EnWG und mit etwas längerer Tradition auch im GWB. Ist § 43 TKG lediglich Ausdruck eines gesetzgeberischen Trends staatlicher Abschöpfungsnormen oder wird er künftig tatsächlich zu einer besseren Bekämpfung von Marktmissbräuchen im Telekommunikationssektor beitragen? Die Arbeit weist nach, dass das Institut der Vorteilsabschöpfung hierzu nur bedingt geeignet ist.
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Die Vorteilsabschöpfung in § 43 TKG, Ursula Schneider
- Idioma
- Publicado en
- 2007
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