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Es gehört zu den Mindestansprüchen des Sozialstaats, bedürftigen Personen ein soziokulturelles Existenzminimum zu sichern. In Deutschland sollen die Sozialhilfe und die Grundsicherung für Arbeitsuchende dieses Ziel erreichen. Allerdings ist fraglich, ob dies gelingt, da viele Bedürftige ihre ihnen zustehenden Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Statistiken über Leistungsempfänger/innen spiegeln somit nur "die halbe Wahrheit" über Bedürftigkeit wider. Vor der Hartz-IV-Reform gab es auf drei Grundsicherungsempfänger/innen mindestens zwei, oft drei weitere Berechtigte, die keinen Anspruch geltend machten. Besonders betroffen waren gesellschaftliche Gruppen wie alleinstehende Frauen, erwerbstätige Paare und Altenhaushalte. Die Einführung des Arbeitslosengeldes II konnte zwar die verdeckte Armut von früheren Arbeitslosenhilfebeziehenden verringern, jedoch nehmen viele Haushalte mit geringem Einkommen weiterhin nicht die ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch. Die Gründe für diese verdeckte Armut sind vielfältig; viele Bedürftige kennen die gesetzlichen Regelungen nicht oder haben Angst vor Stigmatisierung. Um dem entgegenzuwirken, sollten Informationen über bestehende Ansprüche offensiv verbreitet und ein vorurteilsfreies, diskriminierungsfreies Klima im Umgang mit Hilfebedürftigen gefördert werden.
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Fachforum: Analysen & Kommentare, Irene Becker
- Idioma
- Publicado en
- 2007
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