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Von 1656 bis 1815 war die Markgrafschaft Niederlausitz Teil der sächsischen Sekundogenituren, die an die nachgeborenen Söhne des Kurfürsten Johann Georg I. fielen. Als Herzogtum Sachsen-Merseburg umfasste das zergliederte Territorium Besitztümer des Hochstiftes Merseburg sowie Ländereien um Delitzsch und die 1635 aus böhmischem Besitz kommende Markgrafschaft Niederlausitz. Christian I. von Sachsen-Merseburg, der seit 1653 als Administrator des Hochstiftes Merseburg im Schloss residierte, wählte Lübben als Nebenresidenz. Er und seine Nachfahren entwickelten die Stadt und förderten eine rege Bautätigkeit. Durch Reformen wurde die öffentliche Verwaltung modernisiert, indem die Allmacht regierender Landvögte abgeschafft und durch eine kollegialische Oberamtsregierung ersetzt wurde. Der Herzog erließ Statuten für die Nebenresidenz, die das Alltags- und Feiertagsleben regelten und Verhaltensnormen wie den regelmäßigen Gottesdienstbesuch und maßvollen Alkoholgenuss festlegten. Zudem verfasste er eine neue Landtagsordnung, die die parlamentarische Tätigkeit und Entscheidungsbefugnisse der Abgeordneten regelte. Auch eine umfassende Brandschutzordnung wurde erstellt, um die Stadt vor den wiederholten verheerenden Bränden zu schützen.
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Christian I., Herbert Schirmer
- Idioma
- Publicado en
- 2008
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