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Das deutsche Reich von 1871 war kein Bundesstaat, da die Mitglieder souverän blieben. Diese These äußerte der sechsundzwanzigjährige Rechtspraktikant Max Seydel 1872 in einem Aufsatz und erregte damit Aufsehen. Seydel, der später zu einem bedeutenden Staatsrechtslehrer aufstieg, hielt an dieser Theorie sein Leben lang fest. Die Arbeit verfolgt, wie Seydel seine Theorie entwickelte und wie sie sich zu den staatsrechtlichen Lehren seiner Zeit verhielt. Sie beginnt mit Waitz, dessen Lehre von der „geteilten Souveränität“ trotz Erosionserscheinungen zur Zeit der Reichsgründung noch weit verbreitet war. Es werden auch Abweichler wie Georg Meyer sowie die prägenden Figuren Albert Hänel und Paul Laband betrachtet. Der Vergleich zeigt, dass die Grundbegriffe von Staat und Souveränität, das Verhältnis von Völker- und Staatsrecht sowie die Frage der juristischen Person des Staates keineswegs geklärt waren. Ein Konsens war kaum in Sicht, was auch an unterschiedlichen methodischen Überzeugungen lag. Georg Jellinek stellte 1882 fest, dass in wenigen Bereichen des öffentlichen Rechts so viel Unklarheit herrschte wie in der Lehre von den Staatenverbindungen. Obwohl diese Auseinandersetzungen heute weit entfernt scheinen, sind die Argumente und Sichtweisen des 19. Jahrhunderts in der zeitgenössischen Diskussion nach wie vor relevant.
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Max von Seydel und die Bundesstaatstheorie des Kaiserreichs, Maren Becker
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- 2009
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