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Beteiligungsrechte des Betriebsrates außerhalb der Betriebsverfassung

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Die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer regelt das Betriebsver-fassungsgesetz. Darin ist die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Be-legschaften, Betriebsrat, Gewerkschaften und Vereinigungen des Arbeit-gebers festgelegt. Es beinhaltet die Regelungen von der Wahl des Be-triebsrats als Interessenvertretung der Arbeitnehmer über seine Aufgaben bis zu seinen Rechten. Geregelt werden darin im Einzelnen Informations-, Anhörungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats. Neben den Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz sind in zahlreichen anderen Gesetzen, Verordnungen und Anordnungen Rechte und Pflichten des Betriebsrates geregelt bzw. dessen Einbeziehung vorgesehen. In ver-schiedenen Gesetzen wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die entsprechenden gesetzlichen Normen nicht die sonstigen Mit-wirkungsrechte des Betriebsrates beeinträchtigt werden. Nachfolgend wird eine neue Übersicht veröffentlicht, die nach Sachgebie-ten geordnet den wesentlichen Regelungsinhalt darstellt. Die Kenntnisse dieser gesetzlichen Bestimmungen ist nicht nur deshalb notwendig, um etwaige Gesetzesverstöße zu vermeiden, sondern vielmehr auch, um durch die Kenntnis und Befolgung der entsprechenden Vorschriften dem Ziel einer vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit näher zu kommen.

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Beteiligungsrechte des Betriebsrates außerhalb der Betriebsverfassung, Peter Pulte

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2008
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