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Marktabgrenzung in der Telekommunikation

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Mit der Liberalisierung des Telekommunikationssektors begann ein neues Zeitalter, das den Übergang von staatlichen Monopolen zu mehr Wettbewerb markiert. Diese Entwicklung basierte auf der Erkenntnis, dass staatliche Monopole nicht notwendig für die lückenlose Versorgung mit Telekommunikation sind. Im Wettbewerb können Innovationspotenziale besser entfaltet werden, die für den globalen Wettbewerb entscheidend sind. Staatliche Monopole werden als überholt angesehen, da sie die Innovationskraft hemmen. Der Übergang zum Wettbewerb erforderte jedoch mehr als nur die Aufhebung von Monopolrechten. Die Marktmacht der Deutschen Telekom AG konnte nicht allein durch allgemeine Wettbewerbsaufsicht eingedämmt werden. Hätte man den Telekommunikationsmarkt sofort dem GWB mit seiner nachträglichen Missbrauchskontrolle unterstellt, wäre das staatliche Monopol in ein wirtschaftliches Monopol übergegangen. Ein funktionsfähiger Wettbewerb war nicht erreichbar, da das GWB andere Voraussetzungen annimmt. Daher wurde das TKG als sektorspezifisches Wettbewerbsrecht entwickelt, das auf die asymmetrische Regulierung marktbeherrschender Unternehmen abzielt. Diese Unternehmen unterliegen besonderen telekommunikationsrechtlichen Verpflichtungen und einer Vorabregulierung. Die Abgrenzung relevanter Märkte ist entscheidend für die Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung.

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Marktabgrenzung in der Telekommunikation, Sabine Fiedler

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2009
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