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Robert Krammer, ein erfahrenes Mitglied des Menschenrechtsbeirats und Lektor an der Universität Salzburg, präsentiert eine praxisorientierte Untersuchung über Handlungsweisen, die zu Grundrechtsverletzungen bei Polizeigewalt oder in Haft führen. Im Mittelpunkt steht das in Artikel 3 EMRK verankerte Verbot von Folter sowie unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, verbunden mit der unantastbaren Würde jedes Menschen. Zu Beginn wird die ideengeschichtliche Entwicklung des Begriffs Menschenwürde und dessen Verwendung in verschiedenen Verfassungstexten erörtert. Darauf folgt eine umfassende Auslegung der Tatbestandsmerkmale des Artikel 3 EMRK und der damit verbundenen staatlichen Gewährleistungspflichten. Ein zentraler Teil der Untersuchung analysiert die Judikatur der österreichischen Höchstgerichte und des EGMR zu Artikel 3 EMRK, die in einer systematischen Typologie von Grundrechtsverletzungen bei Polizeigewalt und Haft zusammengefasst wird. Hierbei werden Zwangsakte wie Schläge, Fesselungen und menschenunwürdige Haftbedingungen behandelt, ebenso wie die Anhaltung von Kindern und medizinische Zwangsbehandlungen. Auch prozedurale Verletzungen, wie unzureichende Ermittlungen, werden erläutert. Besonders wertvoll für die Praxis ist die Verknüpfung der verschiedenen Rechtsverletzungen mit relevanten Leitentscheidungen der Höchstgerichte.
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Menschenwürde und Art 3 EMRK, Robert Krammer
- Idioma
- Publicado en
- 2012
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