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Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erfolgt der Vermögensausgleich grundsätzlich erst bei Scheidung, Tod oder Beendigung des Güterstandes. Ehegatten haben jedoch die Möglichkeit, diesen Ausgleich durch einen Ehevertrag auf die Zeit während der Ehe vorzuverlegen. Dies ermöglicht einen einmaligen oder wiederholten Zugewinnausgleich, der beiden Partnern erhebliche Vorteile bietet, insbesondere dem weniger erwerbstätigen Ehegatten, der so einen Anteil am gemeinsam erwirtschafteten Vermögen erhält. Die Untersuchung beleuchtet die Details eines solchen zwischenzeitlichen Zugewinnausgleichs und dessen Auswirkungen auf das Erbrecht der Ehegatten und anderer Angehöriger. Es wird festgestellt, dass zwischenzeitliche Zugewinnausgleiche, mit wenigen Ausnahmen, drittanspruchsfest sind, was für Gläubiger und Pflichtteilsberechtigte von Bedeutung ist. Zudem wird die Frage behandelt, ob ein solcher Ausgleich Schenkungsteuerpflicht auslöst, was die herrschende Meinung im Steuerrecht annimmt. Die Untersuchung spricht sich gegen die Annahme einer Steuerbarkeit aus und argumentiert, dass der zwischenzeitliche Zugewinnausgleich in der notariellen Praxis an Bedeutung gewinnen könnte.
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Der zwischenzeitliche Zugewinnausgleich, Oliver Bärenz
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- 2010
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