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Durch den Systemwechsel mittels der VO 1/2003 wurde die behördliche Amtsermittlung im Kartellrecht erheblich eingeschränkt. Angestoßen durch die „Jedermann“-Rechtsprechung des EuGH sollten private kartellbedingte Schadenersatzklagen als effektive zweite Säule neben der behördlichen Durchsetzung etabliert werden, um die durch den Rückzug der Wettbewerbsbehörden entstandene Lücke zu schließen. Die Studie untersucht die europäischen Reformbemühungen bis zum Richtlinienentwurf 2009 sowie sämtliche Kartellschadenersatzklagen in Deutschland und bewertet den Erfolg des durch die 7. GWB-Novelle im deutschen Kartellrecht übernommenen Systemwechsels. Das Ergebnis zeigt, dass dieser unvollkommen war und das Kartelldeliktsrecht die entstandene Lücke, insbesondere bei Streuschäden, nicht schließen kann. Die Beweislage ist schwierig, und es mangelt an Instrumenten kollektiven Rechtsschutzes. Stand-alone Klagen werden aufgrund der fehlenden Nachweisbarkeit von Kartellverstößen weiterhin an Bedeutung verlieren. Der Fokus wird auf follow-on Klagen liegen, die sich auf bestandskräftige Feststellungen von Wettbewerbsbehörden stützen. Der Verfasser plädiert für eine Anspruchsberechtigung mittelbar Betroffener und die Zulassung des passing-on Einwands. Um der Klageapathie der Geschädigten entgegenzuwirken, untersucht er prozessuale Erleichterungen, Klageanreize und kollektiven Rechtsschutz, lehnt jedoch die Übernahme von US-amerikanischen Instrume
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Von der behördlichen Kartellrechtsdurchsetzung zum privaten Schadenersatzprozess, Kay Wissenbach
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- 2010
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