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Informationseingriffe durch intransparenten Umgang mit personenbezogenen Daten

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Im Volkszählungsurteil hat das Bundesverfassungsgericht ein umfassendes informationelles Selbstbestimmungsrecht entwickelt, das dem Einzelnen die Befugnis verleiht, selbst zu entscheiden, wann und in welchem Umfang persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden. Das Gericht erkennt an, dass es unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung keine belanglosen personenbezogenen Daten mehr gibt. Dies führt zu einem weitreichenden Bedürfnis nach verfassungsrechtlicher Rechtfertigung des staatlichen Umgangs mit Daten, dem das geltende Recht nicht gerecht wird. Der Gesetzgeber scheitert oft daran, Anlass, Zweck und Grenzen eines Informationseingriffs klar und präzise zu definieren. Lars Bechler argumentiert, dass für die verschiedenen Schutzzwecke des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung der Schutzbereich und der Eingriffsbegriff eigenständig bestimmt werden müssen. Er lehnt die Verfügungsbefugnis über personenbezogene Daten ab und plädiert stattdessen für ein Recht des Einzelnen auf Transparenz bezüglich des staatlichen Informationsstandes, das durch intransparenten Umgang mit Daten beeinträchtigt wird. Der Eingriffsbegriff, der sich auf den Schutzzweck der Transparenz bezieht, soll individuelle Selbstbestimmung mit den legitimen Informationsinteressen staatlicher und privater Akteure in Einklang bringen und einen Ausweg aus der kritisierten „Verrechtlichungsfalle“ des Datenschutzes bieten.

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Informationseingriffe durch intransparenten Umgang mit personenbezogenen Daten, Lars Bechler

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2010
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