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Am 1. Juli 2010 trat eine umfassende Revision des Zürcher Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) in Kraft, begleitet von Anpassungen in über 40 weiteren kantonalen Gesetzen. Diese Revision resultierte aus der Einführung der Rechtsweggarantie durch die Justizreform der Bundesverfassung sowie der Totalrevision der Bundesrechtspflege. Die Kantonsverfassung von 2005 führte zudem die abstrakte Normenkontrolle für kantonale Erlassregelungen unterhalb der Gesetzesstufe ein. Im Rahmen eines Sammelerlasses vom 22. März 2010 setzte der Gesetzgeber diese Vorgaben um, indem er den Zugang zum Verwaltungsgericht erweiterte, um der Rechtsweggarantie gerecht zu werden. Gleichzeitig nutzte er die Gelegenheit, das VRG systematisch zu verbessern und als verfahrensrechtlichen Kernerlass zu gestalten. Der vorliegende Band enthält erweiterte Fassungen von Referaten einer Tagung der Stiftung juristische Weiterbildung Zürich vom 14. April 2010 und bietet einen Überblick über die Justizreform des Bundes sowie die Neuerungen der Kantonsverfassung. Er behandelt zentrale Themen wie Rekurs, Beschwerde an das Verwaltungsgericht, abstrakte Normenkontrolle und Klageverfahren, und schließt mit einer zusammenfassenden Würdigung der Reform.
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Reform der Zürcher Verwaltungsrechtspflege, Alain Griffel
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- 2010
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