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Die öffentliche Hand erteilt jährlich Aufträge im Wert von bis zu 2 Billionen Euro, was ihr erhebliche Nachfragemacht verleiht und potenziell zu Wettbewerbsverfälschungen innerhalb der Europäischen Union führen kann. In Deutschland wird dieser Gefahr traditionell durch kartellrechtliche Vorschriften begegnet. Das Europarecht hat sich diesem Thema zunächst aus der Perspektive der Grundfreiheiten genähert. Seit den 1970er Jahren wurden mehrere Richtlinien zur Harmonisierung des Rechts der öffentlichen Auftragsvergabe erlassen. Im Gegensatz dazu war der Umgang des Europäischen Kartellrechts mit öffentlichen Auftraggebern stets zurückhaltend. Ein wegweisendes Urteil des Gerichts erster Instanz im Jahr 2003 stellte fest, dass die Nachfragetätigkeit der öffentlichen Hand nur dann den EU-Kartellrechtsvorschriften unterliegt, wenn sie Leistungen nachfragt, die wirtschaftlicher Natur sind. Diese Dissertation untersucht, ob durch diesen restriktiven Ansatz eine Lücke im Wettbewerbsschutz entsteht und wie diese gegebenenfalls geschlossen werden kann. Dabei wird die Möglichkeit eines alternativen Schutzes über Grundfreiheiten, Vergaberecht und Grundrechte analysiert.
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Nachfragetätigkeit der öffentlichen Hand im Spannungsverhältnis zwischen Kartellrecht, Grundfreiheiten und Grundrechten, Björn Ahner
- Idioma
- Publicado en
- 2010
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