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Verlustausgleich bei "qualifizierter Nachteilszufügung"

Aktienrechtliche Konsequenz aus "Trihotel"

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Auch außerhalb des Vertragskonzerns sind Verlustausgleichspflichten des herrschenden Unternehmens im Aktienrecht denkbar. Das gilt insbesondere in den Fällen der „qualifizierten Nachteilszufügung“. Nachdem der Bundesgerichtshof in seiner „Trihotel“-Entscheidung für die Existenzvernichtungshaftung des GmbH-Gesellschafters abermals einen neuen Weg eingeschlagen hat, gilt es, die notwendigen Konsequenzen für das Aktienrecht zu ziehen. Dazu präzisiert der Autor zunächst den verbreiteten Begriff der „qualifizierten Nachteilszufügung“. Um diesem Phänomen interessengerecht zu begegnen, ist auch in der Zeit nach „Trihotel“ eine Verlustausgleichspflicht des herrschenden Unternehmens zu fordern.

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Verlustausgleich bei "qualifizierter Nachteilszufügung", Matthias Fuchs

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2011
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