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Die sektorspezifische Netzzugangs- und Entgeltregulierung hat den Wettbewerb im Bereich Telekommunikationsdienste gefördert. Im Energiesektor, insbesondere bei Strom und Erdgas, bestehen ebenfalls Hoffnungen auf ähnliche Regulierung, die jedoch bisher weitgehend unerfüllt sind. Im Gegensatz dazu ist die Fernwärme von einer ex ante-Regulierung ausgenommen, was auf technische und ökonomische Besonderheiten zurückzuführen ist, die sie von anderen Energieträgern unterscheiden. Bei der Fernwärme sind Erzeugung und Netz als funktionelle Einheit konzipiert, und hohe Anfangsinvestitionen sollen nicht durch zusätzliche Regulierung behindert werden. Auch kartellrechtlich hat der Fernwärmesektor eine privilegierte Stellung, da § 29 GWB nicht anwendbar ist. Dennoch wurden vereinzelt Netzzugangsansprüche Dritter auf kartellrechtlicher Basis geltend gemacht, und das Bundeskartellamt führte eine Sektoruntersuchung durch. Die „essential facilities“-Regelung des § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB könnte als Rechtsgrundlage für Zugangsansprüche dienen. Die Diskussion über den Drittzugang zu Fernwärmenetzen im Spannungsfeld zwischen Wettbewerbsschutz und klima- sowie energiepolitischen Zielen hat durch die dezentrale Energieversorgung an Bedeutung gewonnen, wurde jedoch bislang kaum behandelt. Das vorliegende Werk, basierend auf einem Gutachten, zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen.
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Drittzugang zu Fernwärmenetzen, Torsten Körber
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- Publicado en
- 2015
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