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Die Verwirklichung des Binnenmarktes ist ein zentrales Ziel des „Vertrages von Lissabon“ zur Neugründung der EU am 1. Dezember 2009. Der einheitliche Binnenmarkt soll einen integrierten Wirtschaftsraum mit einheitlichen Rechtsvorschriften und Freizügigkeit für Kapital, Arbeit und Wissen schaffen. Dies führt zu einem EU-weiten Wettbewerb, der eine effizientere Allokation von Investitionen ermöglicht und somit bessere und günstigere Produkte sowie Dienstleistungen hervorbringt, was zu höherem Wirtschaftswachstum und Wohlstand führt. Diese neoliberal orientierte Strategie erfordert die schrittweise Abschaffung von Binnengrenzen und die Angleichung des Wirtschaftsrechts sowie der staatlichen Aufsicht über Märkte. Das Konzept beruht auf der Lehre des Freihandels und hat seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft eine erhebliche wirtschaftliche Dynamik in Europa bewirkt. Die Rechtsangleichung und die Grundfreiheiten – der freie Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr – sind individuelle, einklagbare Rechte für die Bürger. Diese Materie ist von grundlegender Bedeutung für die Union und spielt eine zentrale Rolle in der Arbeit der Unionsorgane, insbesondere in der Rechtsprechung des EuGH und der Gesetzgebung von Rat, Europäischem Parlament und Kommission. Die Grundfreiheiten wurden maßgeblich durch die Rechtsprechung des EuGH geprägt, während die Harmonisierung des Binnenmarktes vor allem durch Initiativen der Euro
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Die Rechtsgrundlagen des Binnenmarktes der Europäischen Union, Hans-Peter von Stoephasius
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- 2011
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