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Das System der Arbeitnehmerinteressenvertretung ist in Deutschland durch ein Nebeneinander von Gewerkschaften und Betriebsräten geprägt. Betriebsräte und Gewerkschaften agieren hierbei funktional voneinander getrennt und unabhängig. Gleichwohl ist eine Unvereinbarkeit beider Ämter nicht vorgesehen. Tatsächlich sind mehr als 60% der Betriebsratsmitglieder in Gewerkschaften aktiv. Solche Doppelmandate können zu Rollenkonflikten bei der jeweiligen Amtsausübung führen. Wie diesen Rollenkonflikten im Sinne einer geordneten kollektiv-rechtlichen Interessenwahrnehmung zu begegnen ist, ist Gegenstand dieser Arbeit.
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Der Rollenkonflikt des Arbeitnehmervertreters zwischen Betriebsratsmitglied und Gewerkschaftsfunktionär, Carolin van Straelen
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- 2012
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