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Die öffentliche Verwaltung steht vor hohen Erwartungen: Sie soll vorausschauend und engagiert handeln, die Freiheit des Einzelnen respektieren, schnell auf neue Herausforderungen reagieren und dabei berechenbare Entscheidungen treffen. Eigenverantwortliches Handeln ist ebenso gefordert wie die Integration in einen europäischen Verwaltungsverbund. Um dies zu erreichen, müssen geeignete Rechtsinstrumente bereitgestellt und kontinuierlich angepasst werden. Die verwaltungsrechtliche Dogmatik spielt hierbei eine zentrale Rolle, da sie die Vorhersehbarkeit der Rechtsanwendung sichert und notwendige Anpassungen des Rechtssystems steuert. Sie erfüllt grundlegende rechtsstaatliche Anforderungen an Rechtssicherheit, Wirksamkeit und Rationalität, ohne starr zu sein. Die Verwaltungsrechtsordnung ist in ständiger Bewegung, insbesondere durch Europäisierung und Internationalisierung, was systematisch verarbeitet werden muss. Eberhard Schmidt-Aßmann untersucht dies in vier zentralen Bereichen der verwaltungsrechtlichen Dogmatik: Rechtsquellen, Handlungsformen, Rechtsschutz und Verwaltungsorganisationsrecht. Er identifiziert Engführungen der traditionellen Methode und zeigt Reformbedarfe auf, wobei er besonderen Wert auf die Einbeziehung des Unionsrechts legt. Ziel ist eine zeitgemäße Dogmatik, die Stabilität und Flexibilität in ihren Strukturen ausbalanciert.
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Verwaltungsrechtliche Dogmatik, Eberhard Schmidt-Sommerfeld
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- 2013
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