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Gerichtliche Fragepflicht und Untersuchungsmaxime nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung

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Die Schweizerische Zivilprozessordnung auferlegt dem Gericht in verschiedener Weise, die Parteien bei der Erstellung des entscheidrelevanten Sachverhalts zu unterstützen. Grundsätzlich kennt sie vier Arten einer solchen gerichtlichen Unterstützung: Die allgemeine gerichtliche Fragepflicht, die verstärkte gerichtliche Fragepflicht, die eingeschränkte Untersuchungsmaxime und die uneingeschränkte Untersuchungsmaxime. Die vorliegende Dissertation untersucht die verschiedenen gerichtlichen Unterstützungspflichten im Zusammenhang mit der Sachverhaltsermittlung, grenzt sie voneinander ab und bringt sie schliesslich in eine Stufenfolge. Dabei werden auch das Verhältnis der gerichtlichen Fragepflicht zur Verhandlungs-, Dispositions- und Eventualmaxime sowie ausgewählte Abgrenzungen zu anderen gerichtlichen Befragungen aufgezeigt. Im Rahmen der Untersuchungsmaxime werden im selben Sinn das Verhältnis zur Eventualmaxime sowie das Zusammenspiel mit der Offizialmaxime untersucht. Ferner werden die besonderen gerichtlichen Mitwirkungspflichten im Scheidungsverfahren aufgezeigt und insbesondere mit der allgemeinen gerichtlichen Fragepflicht verglichen.

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Gerichtliche Fragepflicht und Untersuchungsmaxime nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung, Claudia M. Mordasini-Rohner

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2013
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