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Der Praxiskommentar zum gesamten Melderecht Neugestaltung im Meldewesen Das Bundesmeldegesetz (BMG) führt zum 1. November 2015 ein einheitliches Bundesrecht ein und führt das Melderechtsrahmengesetz (MRRG) und die ergänzenden Vorschriften in den Landesmeldegesetzen fort. Das neue Melderecht ist vollständig kommentiert: Erweiterte Auskunftsrechte Erschwerung von Scheinanmeldungen Flüchtlingsanmeldung Änderungen für Adress- und Werbungsabfragen Neue Grundlagen für Auskunftssperren Besserer Zugang zu Meldedaten Fortführung der Grundlagen Rechtsprechung zum neuen Melderecht wird es erst in den nächsten Jahren geben. MRRG-Entscheidungen werden deshalb zunächst weiter Bedeutung haben. Das Melderechtsrahmengesetz ist aktuell mit zahlreichen Hinweisen zum neuen Bundesrecht kommentiert: Grundlagen von Meldepflichten Rechtschutzmöglichkeiten von Betroffenen Registerfortschreibung von Amts wegen
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Melderechts-Kommentar, Jörgen Breckwoldt
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- 2015
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