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„Früher hatten Eltern viele Kinder – heute haben Kinder viele Eltern.“ Dieses Motto hat die Wahrheit auf seiner Seite, wenn wir als „früher“ die Zeit setzen, in der das Bürgerliche Gesetzbuch entstanden ist. Heute hingegen können viele Elternfiguren im Leben eines der wenigen Kinder auftreten, man spricht von einer Pluralisierung der Elternschaft. Auf diese Pluralisierung hat zunächst nicht der Gesetzgeber, sondern das Bundesverfassungsgericht reagiert und den Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG nach und nach massiv ausgeweitet. Auf der Ebene des einfachen Rechts hat der Gesetzgeber im Anschluss an diese Rechtsprechung immer mehr sozialen oder biologischen Elternfiguren eine rechtlich gesicherte Stellung eingeräumt. Unklar bleibt bei der Schaffung derartiger Regelungen stets das Verhältnis der zahlreichen Elternfiguren zueinander. Die Rechtswissenschaft hat die Aufgabe, diese neuen Regelungsmodelle zu durchdringen und muss hierbei mit schuldrechtsdogmatischen Werkzeugen arbeiten.
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Früher hatten Eltern viele Kinder - heute haben Kinder viele Eltern, Martin Löhnig
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- Publicado en
- 2015
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