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Die Zwangseinziehung von Geschäftsanteilen (§ 34 Abs. 2 GmbHG) ist seit 1892 ein fester Bestandteil des GmbH-Rechts und wird in der Praxis häufig angewendet. Dennoch bleiben ihre Grundlagen und viele Einzelfragen umstritten, insbesondere der Wirksamkeitszeitpunkt der Zwangseinziehung. Bisher wurde überwiegend die Auffassung vertreten, dass die Wirksamkeit von der vollständigen Abfindung des betroffenen Gesellschafters abhängt. Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2012 hat nun den Streit um den Wirksamkeitszeitpunkt entschieden und festgelegt, dass die Zwangseinziehung mit der Mitteilung an den Gesellschafter wirksam wird. Die verbleibenden Gesellschafter haften persönlich für die Abfindung, wenn die Gesellschaft diese nicht aus freiem Vermögen zahlen kann oder die Gesellschafter sie nicht auflösen. Während das Urteil in der Literatur weitgehend Zustimmung findet, bleiben zahlreiche Folgefragen offen, wie die Rechtsgrundlage der Außenhaftung, die Voraussetzungen und der Kreis der Haftungsschuldner sowie die Möglichkeit, die Haftung zu vermeiden oder statutarisch zu modifizieren. Die vorliegende Arbeit untersucht die aktuelle Diskussion und zielt darauf ab, die Entscheidung im geltenden Recht der Zwangseinziehung zu verankern, um die offenen Fragen auf einem stabilen dogmatischen Fundament zu beantworten. Zudem wird geprüft, ob das Urteil weitere Auswirkungen auf das Recht der Zwangseinziehung hat und ob die
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Die Zwangseinziehung von GmbH-Geschäftsanteilen, Benjamin Fritz
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- 2015
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