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Die einvernehmliche Regelung im schweizerischen Kartellrecht

Unter rechtsvergleichender Berücksichtigung entsprechender Instrumente im europäischen Kartellrecht

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Einvernehmliche Lösungen sollen für alleBeteiligten gewinnbringend sein. Sie versprechen effizientere Verfahren undbefriedigendere Ergebnisse. Aber sie bergen möglicherweise auch Risiken, insbesondere wenn Behörden und Private am Verhandlungstisch sitzen. Verhandlungen basieren auf einem Geben und einem Nehmen. Wieviel Hand darf bzw. soll der Staat bieten? Sind z. B. Verhandlungen über Sanktionen zulässig? Dievorliegende Dissertation setzt sich mit der einvernehmlichen Regelung zwischenden schweizerischen Wettbewerbsbehörden und den von einer kartellrechtlichenUntersuchung betroffenen Unternehmen auseinander. Sie stellt die Grundlagen vonMassnahmen nach Artikel 26 Absatz 2 Kartellgesetz und der einvernehmlichenRegelung nach Artikel 29 Kartellgesetz dar. Sie analysiert die bisherige Praxisder Wettbewerbsbehörden und diskutiert die Vor- und Nachteile dereinvernehmlichen Regelung. Die Arbeit behandelt aktuelle Spezialfragen, z. B. imZusammenhang mit der Durchführung von hybriden Verfahren. Sie grenzt dieeinvernehmliche Regelung zu anderen Formen alternativer Streitbeilegung ab. ImRahmen eines Rechtsvergleichs zeigt sie die Parallelen und Unterschiede zu denentsprechenden Instrumenten im europäischen Kartellrecht auf. Vor diesemHintergrund untersucht sie die Frage, ob das Verfahren bis zur Genehmigungeiner einvernehmlichen Regelung in der Schweiz nach dem Vorbild der EUformalisiert werden sollte.

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Die einvernehmliche Regelung im schweizerischen Kartellrecht, Carla Beuret

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2016
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