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Die Ablösung des Machtstaats durch den Rechtsstaat des staatsrechtrechtlichen Positivismus fokussierte auf den Nationalstaat. Öffentliches Recht blieb dabei auf den Staat als Nationalstaat fixiert. Politisch-territoriale Ordnung und Rechtsordnung bildeten eine Einheit, was für das Verhältnis Völkerrecht/Landesrecht erhebliche Konsequenzen hatte. Der Rechtsstaat wurde nur im Innenbereich verwirklicht und entwickelt. Verfassungen waren introvertiert. Damit wurden auch die Voraussetzungen der Demokratie geschaffen bzw. verstärkt. Eine Öffnung des Staates erfolgte im Wesentlichen nach dem Fall der Berliner Mauer. Der Staat wandelte sich zum offenen und kooperativen Verfassungsstaat. Globale Interdependenzen haben entsprechend zugenommen. Folge davon waren und sind eine internationale Rechtstätigkeit (Rechtssetzung, Vollzug, Rechtsprechung). Bislang nationale Aufgaben wurden auf die internationale Ebene gehoben. Dabei hat der Verlust dieser nationalen Zuständigkeiten durch internationale Akteure unumkehrbare Auswirkungen auf die Schweizerische Demokratie.
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Verlust nationaler Zuständigkeiten durch internationale Akteure, Christoph Errass
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- Publicado en
- 2017
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