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Im Rahmen der Sachverhaltsfeststellung treffen die Parteien weitgehende Mitwirkungspflichten. Wird das Verwaltungsverfahren aus der Optik der Untersuchungsmaxime betrachtet, treten die Mitwirkungspflichten allerdings in den Hintergrund. Diese Optik gilt es zu korrigieren, weil sie den Blick auf die Rechtswirklichkeit verstellt. Die Grundproblematik der Sachverhaltsermittlung liegt im Verhältnis zwischen Untersuchungsmaxime und Mitwirkungspflichten, also in der Aufgabenverteilung zwischen Behörde und Privaten. Dieses Verhältnis ist mit Blick auf die Sachverhaltsermittlung als arbeitsteiliger Prozess zu definieren. Das vorherrschende Modell der Untersuchungsmaxime erscheint daher unvollständig und ist durch die Mitwirkungsmaxime zu ergänzen. In diesem neuen Modell kann die Rolle der Partei im Verwaltungsverfahren angemessen dargestellt werden. Autor: Christian Meyer
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Die Mitwirkungsmaxime im Verwaltungsverfahren des Bundes, Jörn-Christian Meyer
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- 2019
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