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Sekundärzwecke bei Privatisierungen im Fokus des Beihilfenrechts

Determinanten für die Verfolgung politischer Ziele bei Unternehmens- und Grundstückstransaktionen

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  • 525 páginas
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Zur Vorbeugung negativer Effekte von Privatisierungen werden oftmals Pflichten bezüglich des künftigen Umgangs mit einem Privatisierungsobjekt, etwa in sozialer oder ökologischer Hinsicht, auferlegt. Die dadurch verminderte Attraktivität des Privatisierungsobjekts kann jedoch den Privatisierungserlös schmälern und somit den Privatisierungsempfänger begünstigen. Die Arbeit untersucht, welchen beihilfenrechtlichen Anforderungen derartige Sekundärzwecke bei Privatisierungen unterliegen. Unter anderem wird analysiert, inwieweit sie als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ausgestaltet oder durch Einpreisung berücksichtigt werden können. Ansätze für eine Weiterentwicklung der beihilfenrechtlichen Praxis werden aufgezeigt.

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Sekundärzwecke bei Privatisierungen im Fokus des Beihilfenrechts, Johannes Stapf

Idioma
Publicado en
2023
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(Tapa blanda)
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Título
Sekundärzwecke bei Privatisierungen im Fokus des Beihilfenrechts
Subtítulo
Determinanten für die Verfolgung politischer Ziele bei Unternehmens- und Grundstückstransaktionen
Idioma
Alemán
Editorial
Nomos
Publicado en
2023
Formato
Tapa blanda
Páginas
525
ISBN10
3848776006
ISBN13
9783848776009
Serie
Descripción
Zur Vorbeugung negativer Effekte von Privatisierungen werden oftmals Pflichten bezüglich des künftigen Umgangs mit einem Privatisierungsobjekt, etwa in sozialer oder ökologischer Hinsicht, auferlegt. Die dadurch verminderte Attraktivität des Privatisierungsobjekts kann jedoch den Privatisierungserlös schmälern und somit den Privatisierungsempfänger begünstigen. Die Arbeit untersucht, welchen beihilfenrechtlichen Anforderungen derartige Sekundärzwecke bei Privatisierungen unterliegen. Unter anderem wird analysiert, inwieweit sie als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ausgestaltet oder durch Einpreisung berücksichtigt werden können. Ansätze für eine Weiterentwicklung der beihilfenrechtlichen Praxis werden aufgezeigt.