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Die Formalisierung des Gegenantragsrechts am Beispiel der virtuellen Hauptversammlung der börsennotierten Aktiengesellschaft

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Während der COVID-19-Pandemie hat das Recht der Hauptversammlung ein vorübergehendes digitales Update erfahren. Besonders kontrovers war die Einschränkung des Gegenantragsrechts. Während die Gesellschaften dieses Vorgehen aufgrund des Missbrauchspotenzials grundsätzlich begrüßten, sahen die Interessenverbände der Kleinaktionäre die „Aktionärsdemokratie" in ernster Gefahr. In Anbetracht der Tatsache, dass Gegenanträge selten eine Mehrheit finden, stellt sich de lege ferenda die Frage, ob und in welchem Umfang das Gegenantragsrecht formalisiert werden kann, um die Rechtssicherheit der gefassten Beschlüsse zu steigern. Der Verfasser beleuchtet diese rechtspolitische Frage nicht nur für die virtuelle Hauptversammlung, sondern auch für die Fortentwicklung der herkömmlichen Präsenzversammlung.

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Die Formalisierung des Gegenantragsrechts am Beispiel der virtuellen Hauptversammlung der börsennotierten Aktiengesellschaft, Tom Schäfer

Idioma
Publicado en
2023
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(Tapa blanda)
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Título
Die Formalisierung des Gegenantragsrechts am Beispiel der virtuellen Hauptversammlung der börsennotierten Aktiengesellschaft
Idioma
Alemán
Editorial
Peter Lang
Publicado en
2023
Formato
Tapa blanda
Páginas
256
ISBN10
363188995X
ISBN13
9783631889954
Serie
Descripción
Während der COVID-19-Pandemie hat das Recht der Hauptversammlung ein vorübergehendes digitales Update erfahren. Besonders kontrovers war die Einschränkung des Gegenantragsrechts. Während die Gesellschaften dieses Vorgehen aufgrund des Missbrauchspotenzials grundsätzlich begrüßten, sahen die Interessenverbände der Kleinaktionäre die „Aktionärsdemokratie" in ernster Gefahr. In Anbetracht der Tatsache, dass Gegenanträge selten eine Mehrheit finden, stellt sich de lege ferenda die Frage, ob und in welchem Umfang das Gegenantragsrecht formalisiert werden kann, um die Rechtssicherheit der gefassten Beschlüsse zu steigern. Der Verfasser beleuchtet diese rechtspolitische Frage nicht nur für die virtuelle Hauptversammlung, sondern auch für die Fortentwicklung der herkömmlichen Präsenzversammlung.