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Die versicherungsaufsichtsrechtliche Ausarbeitung untersucht die Einbeziehung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit in die Inhaberkontrolle. Die Aufsichtsmittel der BaFin zur Gefahrenabwehr ermöglichen einen Blick auf die natürlichen und juristischen Personen hinter den Versicherungsunternehmen, insbesondere im Hinblick auf das Halten, den Erwerb, die Erhöhung oder die Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung gemäß § 7 Nr. 3 VAG. Mit der Umsetzung der Solvency II-Richtlinie wurde die Definition der bedeutenden Beteiligung an das Bankenaufsichtsrecht angepasst, wobei Anteile am Gründungsstock des Versicherungsvereins aus der Definition gestrichen wurden. Der Autor analysiert die Tatbestandsmerkmale des § 7 Nr. 3 VAG sowie dessen Reichweite und legt einen Schwerpunkt auf den aufsichtsrechtlichen Begriff der Beteiligung und den maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung eines Versicherungsunternehmens. In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse mit typischen und atypischen Gegebenheiten beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit verglichen. Dabei wird auch die Frage untersucht, welche Grenzen das Gegenseitigkeitsprinzip den Ausgestaltungsmöglichkeiten im Versicherungsverein setzt.
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Grenzen der Inhaberkontrolle bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, Daniel Lopez Ramos
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- 2023
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